Spielverlegungen

Übersicht

Allgemeines

Anträge auf Spielverlegungen wegen Sportverletzungen und Erkrankungen sind nicht zulässig. 

Nicht zulässig sind zudem Anträge auf terminliche und uhrzeitliche Verlegung von Spielen im Verbandsspielbetrieb und in der Bezirksliga, die für den letzten Spieltag der Runde angesetzt sind.

Spielverlegungsanträge sind i.d.R. gebührenpflichtig (s. § 4 BGO HVW) und unter Verwendung des aktuellen Spielverlegungsformulars mit der schriftlichen Stellungnahme des Gegners bis spätestens 10 Tage vor dem Spiel der Spielleitenden Stelle vorzulegen. Anträge, bei denen die Frist von 10 Tagen nicht eingehalten werden kann, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Gegners. Anträge und Zustimmung müssen jedoch spätestens 3 Tage vor dem Spieltermin im Besitz der Spielleitenden Stelle sein.

Gem. § 82 Ziffer (6) i.V.m Ziffer (8) SpO DHB werden Spielverlegungen aufgrund von Maßnahmen im Jugendbereich nur in der Altersklasse genehmigt, der der eingeladene Jugendspieler angehört. § 20 Ziffer (2) SpO DHB gilt entsprechend.

Für Spielverlegungsanträge der Jugend im Verbandsspielbetrieb ist die HVW-Geschäftsstelle Spielleitende Stelle.

Spielverlegungsanträge, welche die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, werden als Spielabsage oder ggf. Nichtantreten gemäß § 50 Ziffer (1) a) SpO DHB gewertet.

Spielverlegungen werden nur dann vorgenommen, wenn der neue Termin zum Zeitpunkt des Verlegungsantrags vorliegt, der zuständige Schiedsrichtereinteiler einen einteilbaren Schiedsrichter für den neuen Termin findet und alle in Absatz 3 enthaltenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ein Spiel wegen Nichtbesetzung mit Schiedsrichtern gem. Notfallplan (siehe Ziff. 8) zum angesetzten Spieltermin nicht stattfinden, ist das Spiel gebührenfrei durch Antragstellung des Heimvereins mit dem dafür vorgesehenen Formular (Homepage) zu verlegen.

Die Absetzung eines Spieles infolge besonderer, kurzfristig eingetretener Umstände (z.B. Freistellung nach § 20 SpO DHB, Sportstättensperre wg. höherer Gewalt, …) durch die Spielleitende Stelle ist gemäß § 46 SpO DHB zulässig. Über die Wertung oder Neuansetzung dieses Spieles entscheidet gemäß § 47 SpO DHB die Spielleitende Stelle.

Abgesetzte wie auch verlegte Spiele müssen im Verbandsspielbetrieb innerhalb von vier Wochen nach dem ursprünglich angesetzten Termin, nur in begründeten Ausnahmefällen spätestens bis zwei Spiele vor Rundenende durchgeführt werden.

Bei kurzfristigen, das Wochenende betreffenden Spielabsagen ist ab 12 Uhr am Freitag der zuständige Staffeleiter unverzüglich telefonisch zu informieren. Die entsprechenden Kontaktdaten werden den Vereinen zu Beginn der Spielsaison zur Kenntnis übermittelt bzw. auf die entsprechende Veröffentlichung der Informationen im Internet wird hingewiesen.

Entstehen einem Verein durch unverschuldete Spielverlegungen zeitliche Lücken im Spielplanprogramm eines Spieltages, so kann zur Schließung dieser Lücke innerhalb des Bezirksspielbetriebs eine gebührenfreie Verlegung einer anderen Begegnung an diesem Spieltag beantragt werden. Bei Spielen in Turnierform werden Spielverlegungen grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Wird im Spieljahr 2022/2023 auf eine onlinebasierte Version der Spielverlegung (SpvOnline) umgestellt, werden die Vereine hierüber rechtzeitig informiert.

Im Bezirk Heilbronn-Franken sind die Spielverlegungsanträge der Geschäftsstelle vorzulegen. Die Spielleitende Stelle/Staffelleiter trifft die endgültige Entscheidung über Verlegungsanträge.

Wenn ein Spielverlegungsantrag für ein Sonntagsspiel am Donnerstag um 23.59 Uhr bei der GS eingeht, ist dieser Antrag nach der neuen 3-Tage-Regelung zwar noch fristgerecht – kann aber nicht mehr bearbeitet werden, da die GS nicht mehr besetzt ist. Bei allen Spielverlegungsanträgen ab Donnerstag 12:00 Uhr ist der antragstellende Verein verpflichtet, den jeweiligen Staffelleiter, den Gegner und der Bezirks-Schiedsrichter-Einteiler in Kenntnis zu setzen. Bei sehr kurzfristigen Spielverlegungen sind alle Betroffenen unbedingt telefonisch zu informieren!

Antrag durch die TSG (Heimspiel)

Schritt Aufgabe Von An Besonderheit
1 Anfrage Spielverlegung Mannschaft Thomas Antragsstellung 1 Woche vor dem Spiel --> Sonderprozess
2 Prüfung freie Spieltermine beider Mannschaften Thomas
3 Anfrage möglich Termine (intern) Thomas Mannschaft Zeitnahe Rückmeldung erforderlich
4 Anfrage Halle Thomas Sportamt
5 Anfrage mögliche Termine beim Gegner Thomas Gegner
6 Entscheidung Termin und Antrag oder Absage Thomas / Mannschaft Gegner
7 Neuen Termin buchen und alten Termin absagen Thomas Sportamt / TSG GST
8 Antrag erstellen und an Gegner (der an Geschäftsstelle) Thomas Geschäftsstelle (Bezirk oder HVW) / Gegner / Mannschaft Bei Spielen Verbandsebene über die Geschäftsstelle des HVW
9 Genehmigter Antrag Geschäftsstelle (Bezirk oder HVW) Thomas, Gegner, Fritz
10 Terminänderung an Bewirtung, Hausmeister, Homepage Thomas Fritz, Hauke, Marco

Antrag durch die TSG (Auswärtsspiel)

Schritt Aufgabe Von An Besonderheit
1 Anfrage Spielverlegung Mannschaft Thomas Antragsstellung 1 Woche vor dem Spiel --> Sonderprozess
2 Prüfung freie Spieltermine beider Mannschaften Thomas
3 Anfrage möglich Termine (intern) Thomas Mannschaft Zeitnahe Rückmeldung erforderlich
4 Anfrage mögliche Termine beim Gegner Thomas Gegner
5 Entscheidung Termin und Antrag oder Absage Thomas / Mannschaft Gegner
6 Antrag erstellen und an Gegner (der an Geschäftsstelle) Thomas Geschäftsstelle (Bezirk oder HVW) / Gegner / Mannschaft Bei Spielen Verbandsebene über die Geschäftsstelle des HVW
7 Genehmigter Antrag Geschäftsstelle (Bezirk oder HVW) Thomas, Gegner, Fritz
8 Terminänderung Homepage Thomas Marco

Antrag durch die gegnerische Mannschaft (Heimspiel)

Schritt Aufgabe Von An Besonderheit
1 Anfrage Spielverlegung mit Terminvorschlägen Gegner Thomas
2 Anfrage möglich Termine (intern) Thomas Mannschaft Zeitnahe Rückmeldung erforderlich
3 Anfrage Halle Thomas Sportamt
4 Rückmeldung des möglichen Termin an den Gegner Thomas Gegner
5 Entscheidung Antrag oder Absage Gegner Thomas
6 Neuen Termin buchen und alten Termin absagen Thomas Sportamt / TSG GST
7 Antrag erstellen und an Geschäftsstelle Gegner / Thomas Geschäftsstelle (Bezirk oder HVW) / Gegner / Mannschaft Bei Spielen Verbandsebene über die Geschäftsstelle des HVW
8 Genehmigter Antrag Geschäftsstelle (Bezirk oder HVW) Thomas, Gegner, Fritz
9 Terminänderung an Bewirtung, Hausmeister, Homepage Thomas Fritz, Hauke, Marco

Antrag durch die gegnerische Mannschaft (Auswärtsspiel)

Sonderprozess, wenn < 1 Woche (siehe DFB)

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